Gewerkschaftschronik
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Anzahl gefundene Artikel: 22

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27.11.2019 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Arbeitsbedingungen
Pflegepersonal
Volltext
Stärkung der Pflege: Der Nationalrat hat es in der Hand. Die Versicherungslobby muss gestoppt werden. Kein westliches Land beschäftigt mehr im Ausland ausgebildetes Pflegefachpersonal als die Schweiz. Zahlen der OECD zeigen: Jede vierte Pflegefachperson besitzt hierzulande ein ausländisches Diplom, mehr als ein Drittel des gesamten Pflegepersonals ist ausländischer Herkunft. Die Schweiz lässt sich die Ausbildung ihres Pflegepersonals also zu einem beträchtlichen Teil vom (ärmeren) Ausland finanzieren und trägt damit zum Pflegenotstand jenseits der Grenze bei. Und trotzdem konnte man damit nicht verhindern, dass auch hier in der Pflege der Personalmangel immer akuter wird. Und aufgrund der demografischen Entwicklung wird der Bedarf an Pflege(fach)personen auf absehbare Zeit noch weiter steigen. Stress hoch, Löhne tief. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Alltag in der Pflege mehr als ernüchternd: Seit Jahren wird der durch die neue Spital- und Pflegefinanzierung ausgelöste Wettbewerb zwischen Spitälern und Heimen auf dem Buckel der Beschäftigten ausgetragen. Gleichzeitig steigt die Komplexität der Pflegefälle kontinuierlich, was zusätzlich zu einem Anstieg der Arbeitsintensität beiträgt. Das Resultat sind Stress, Qualitätsprobleme und eine tiefe Berufsverweildauer von durchschnittlich 15 Jahren. Schon allein die Löhne liefern hierfür eine hinreichende Erklärung: Gemessen am Durchschnittslohn werden Pflegepersonen in der OECD nur noch in Litauen und Lettland schlechter bezahlt als in der Schweiz! (…). Reto Wyss.
SGB, 27.11.2019.
Personen > Wyss Reto. Pflegepersonal. Arbeitsbedingungen. SGB, 2019-11-27.
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01.11.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
VPOD-Magazin
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Krankenversicherungen
Volltext
Prämienrunde 2020: Nicht nur gute Nachrichten. Einfach krank. Die Erhöhung der Krankenkassenprämien für nächstes Jahr ist direkt moderat. Mehr als eine Verschnaufpause dürfte das nicht sein - zu gross sind die ungerechten Verwerfungen im System. Die Prämienerhöhung fällt für das kommende Jahr moderat aus. Das ist zunächst vor allem für die Versicherten eine gute Nachricht. Die massiven Prämiensteigerungen der vergangenen Jahre standen im starken Kontrast zu einer Reihe wirksamer Kostendämpfungsmassnahmen. Jetzt haben die Krankenkassen endlich damit begonnen, ihre riesigen Reserven abzubauen und an die Versicherten zurückzugeben. Man ist sich aber weitgehend einig: Es ist wohl eher eine kleine Atempause denn eine anhaltende Trendwende, wie die bereits wieder nach oben korrigierte Kostenprognose für die kommenden Jahre deutlich macht. Bereits eine genauere Betrachtung der Prämienankündigung für 2020 fördert Unerfreuliches zutage. So basiert die vom BAG publizierte Zahl der durchschnittlichen Prämiensteigerung von 0,3 Prozent für Erwachsene auf der sogenannten mittleren Prämie. Da sich diese aus dem Durchschnitt aller gewählten Versicherungsmodelle und Wahlfranchisen ergibt, verschleiert sie die Nachteile, die solche Modelle für die Versicherten bringen. Insbesondere ist das deren höhere Kostenbeteiligung, welche die gegebene moderate Prämiensteigerung im Krankheitsfall sofort mehrfach aufzufressen droht. Betrachtet man aber - wie bis 2017 üblich - die Standardprämie (Grundmodell bei 300 Franken Franchise), so fällt die Prämiensteigerung für 2020 mit 0,8 Prozent schon  (…). Reto Wyss.
VPOD-Magazin, 1.11.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. VPOD-Magazin, 2019-11-01.
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30.10.2019 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Überbrückungsrente
Volltext
Ältere Arbeitnehmende: endlich ein Schritt vorwärts. Botschaft des Bundesrats für eine Überbrückungsrente. Endlich geht es bei der Bekämpfung der Probleme von älteren Arbeitnehmenden vorwärts. Fünf Jahre, nachdem dank eines Postulats des damaligen SGB-Präsidenten die "Konferenz Ältere Arbeitnehmende" ins Leben gerufen wurde, kann das Parlament nun endlich einen konkreten Fortschritt beschliessen - eine Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose, die keine Stelle mehr finden und ausgesteuert werden. Ältere Arbeitnehmende haben im Schweizer Arbeitsmarkt mit starken Diskriminierungen zu kämpfen. Dies äussert sich insbesondere in einer Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse sowie steigender Arbeitslosigkeit für über 55-Jährige. Vor allem aber nimmt die Zahl der Ausgesteuerten und Sozialhilfeabhängigen stark zu, weshalb der SGB seit Jahren eine bessere soziale Absicherung am Ende des Erwerbslebens fordert. Diese muss sowohl ein Abrutschen in die Sozialhilfe verhindern, als auch zukünftige Renteneinbussen vermeiden. Die vorgeschlagene Überbrückungsleistung setzt genau hier an und erlaubt ein akutes sozialpolitisches Problem zu lindern. Der SGB unterstreicht jedoch, dass weitere Verbesserungen am bundesrätlichen Vorschlag nötig sind. So zeigen sämtliche Indikatoren, dass die Probleme der älteren Generation erwiesenermassen bereits spätestens ab dem 55., und nicht erst ab dem 60. Altersjahr beginnen. Die Überbrückungsleistung muss deshalb bereits von Arbeitslosen ab 55 Jahren (bzw. Ausgesteuerten ab 57 Jahren) bezogen werden können. (…). Reto Wyss.
SGB, 30.10.2019.
Personen > Wyss Reto. Uberbrueckungsrente. SGB, 2019-10-30.
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14.05.2019 Schweiz
Bundesgericht
Personen
SGB
Reto Wyss
Bundesgericht
LGBTI
Volltext
Bundesgericht zementiert Diskriminierung von LGBTI-Arbeitnehmenden. Fehlurteil negiert gesellschaftliche Realitäten. In einem kürzlich publizierten Urteil hat das Bundesgericht die Beschwerde eines schwulen Armeeangestellten abgewiesen. Der SGB kritisiert die damit einhergehende, viel zu enge Interpretation des Gleichstellungsgesetzes. Es besteht nun dringend politischer Handlungsbedarf. Einem Angestellten der Armee wurde im Jahr 2015 die Verlängerung seines befristeten Arbeitsvertrags verweigert. In der Folge machte der Mann geltend, dass ihm die Weiteranstellung aufgrund seiner Homosexualität verwehrt worden sei. Entsprechend reichte er eine Beschwerde auf der Basis des im Gleichstellungsgesetz verankerten Diskriminierungsverbots (Art. 3 GlG) ein. Das Bundesgericht wies diese Beschwerde in seinem Urteil (8C_594/2018) nun mit der Begründung zurück, dass sich Homosexuelle "nicht darauf berufen können, Opfer einer direkten Diskriminierung im Sinne des GlG geworden zu sein". In einer Verkennung der Rechtslage interpretiert das Bundesgericht das GlG damit unnötig eng und schliesst besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe wie LGBTI von seinem Anwendungsbereich aus. Dies im Widerspruch etwa zum "Kommentar zum Gleichstellungsgesetz" von Hofmann / Steiger-Sackmann (Hrsg., 2009). Diskriminierung in der Arbeitswelt ist auch in der Schweiz für viele LGBTI-Personen noch immer alltäglich gelebte Realität. Gemäss neusten Umfragen haben 70 Prozent der homosexuellen Arbeitnehmenden im Beruf in den letzten drei Jahren Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erlebt. (…).  Reto Wyss.
SGB, 14.5.2019.
Personen > Wyss Reto. Bundesgericht. LGBTI. SGB, 2019-05-14.
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15.03.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Referendum
Volltext
Nein zum Raubzug auf die Versicherten! Das Referendum gegen die Franchisen-Explosion wird kommen. Nirgendwo in Europa müssen sich die Versicherten mehr an den Gesundheitskosten beteiligen als in der Schweiz. Jede weitere Franchisenerhöhung muss deshalb mit dem Referendum bekämpft werden. Entsprechend schlägt der Präsidialausschuss des SGB dem Vorstand vor, das Referendum gegen die automatische Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung zu unterstützen. Denn höhere Franchisen und eine weitere Kostenabwälzung auf die Versicherten wären unsozial. Schon die Prämienlast ist für viele Arbeitnehmende unerträglich hoch. Doch wer krank wird und eine Behandlung benötigt, muss gleich noch tiefer in die Tasche greifen. Dann müssen Franchisen, Selbstbehalte und Tagestaxen bezahlt werden. Und nun hat das bürgerliche Parlament unter dem Druck der Krankenkassenlobby beschlossen, die Franchisen in Zukunft laufend zu erhöhen. Der Belastung der Versicherten nach oben soll somit keine Grenze mehr gesetzt werden. Ganz im Gegenteil, beispielsweise, zur Steuerbelastung von GrossaktionärInnen, gutbetuchten Erben und pauschalbesteuerten Superreichen – um auch daran wieder mal zu erinnern. Dieser Parlamentsbeschluss ist ein Angriff auf alle Versicherten, insbesondere aber auf Rentnerinnen und Rentner und chronisch Kranke. Denn sie können die Gesundheitskosten heute schon kaum mehr bezahlen, und gleichzeitig können gerade sie nicht auf Behandlungen verzichten. (…).
Reto Wyss.
SGB, 15.3.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Franchisen. SGB, 2019-03-15.
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04.03.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Volltext
Franchisen-Erhöhung: Jetzt erst recht nicht! Der Ständerat muss nach dem Bundesgerichtsurteil über die Bücher gehen. Das Bundesgerichtsurteil vom Januar zu den Prämienverbilligungen hat einmal mehr klar gemacht, dass es mit der Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens so nicht mehr weitergehen kann: In 25 von 26 Kantonen genügen die Prämienverbilligungen den bundesgesetzlichen Vorgaben nicht. Insbesondere Familien mit tiefen und mittleren Einkommen zahlen seit Jahren flächendeckend zu hohe Nettoprämien - und jedes Jahr kommt noch mehr drauf. Nun müssen die Kantone gegensteuern und die Prämienverbilligungen zumindest auf ein gesetzeskonformes Niveau anheben. Etliche Kantone haben bereits angekündigt, genau dies zu tun (Wallis, Neuenburg, St. Gallen, Luzern). Andere werden demnächst nachziehen, ansonsten müssen weitere Klagen eingereicht werden. Die entscheidende Lehre aus dem Bundesgerichtsurteil ist aber eine andere: Die Gesamtbelastung der Versicherten mit tiefen und mittleren Einkommen hat ein untragbares Ausmass angenommen. Dies drückt sich einerseits dadurch aus, dass die bezahlten Prämien im Jahr 2000 noch rund 8 Prozent eines Haushaltsbudgets ausmachten, während es heute fast doppelt so viel ist (14 Prozent). Andererseits hat sich aber auch die Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spital-/Pflegetaxe, einzelne Medikamente etc.) seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes mehr als verdoppelt. (…). Reto Wyss.
SGB, 4.3.2019.
Personen > Wyss Reto. Franchisen. SGB, 4.3.2019.
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26.02.2019 Schweiz
Initiativen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Prämien
Volltext
Gesundheit für alle bezahlbar machen: Ja zur Prämien-Entlastungs-Initiative! Gesundheit ist kein Luxusprodukt. Unterschreiben Sie jetzt! Die Prämienrechnung flattert monatlich in den Briefkasten, oder besser gesagt: sie kracht ins Haus. Denn bald wiegt diese Rechnung dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Und zwar nicht nur für Leute, die sich dies problemlos leisten können, sondern für alle. Die Prämie eines Wirtschaftsanwalts ist genau gleich hoch wie jene einer Schuhverkäuferin oder eines Bauarbeiters. Zwar gibt es Prämienverbilligungen, doch erhalten diese immer weniger Haushalte, und zu immer kleineren Beträgen. Denn die meisten Kantone haben die Mittel dafür eingefroren oder gar gekürzt, um Steuern für die Superreichen zu senken. Gleichzeitig sind für die Arbeitnehmenden die Löhne und für die ältere Bevölkerung die Renten viel weniger stark gestiegen als die Prämien. So kann es nicht weitergehen: Gesundheit ist kein Luxusprodukt, auf das man auch mal verzichten kann, sondern ganz einfach die Voraussetzung für ein gutes Leben. Es ist deshalb keine Frage, dass Gesundheit wieder für alle bezahlbar sein muss. Genau das ist das Ziel der Prämien-Entlastungs-Initiative. Die Initiative fordert, dass kein Haushalt in der Schweiz mehr als 10% seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss. Weder Familien, noch Alleinerziehende oder Alleinstehende, noch RentnerInnen. Heute gibt es viele Haushalte, die mehr als 20% des Einkommens für die Prämien aufbringen müssen. (…). Reto Wyss.
SGB, 26.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Praemien. SGB, 2019-02-26.
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22.02.2019 Schweiz
IV
Personen
SGB
Reto Wyss
IV
Revision
Volltext
IV-Revision: weiter entwickeln, nicht weiter abbauen. Die IV-Revision darf nicht zu einer weiteren Kürzungsvorlage werden. Mit gewissem Recht bezeichnet der Bundesrat die aktuell laufende Revision der Invalidenversicherung als „Weiterentwicklung der IV", anstatt sie in eine Reihe mit den vergangenen Kürzungsrevisionen zu stellen und als "Revision 7" mit einer weiteren Nummer zu versehen. Die Vorlage beinhaltet wichtige qualitative Elemente mit den Schwerpunkten bei Eingliederung, Beratung und Begleitung sowie Koordination. Dass es aber noch ein weiter Weg ist, bis diese Elemente gestärkt werden und eine neue Sparrunde auf dem Buckel der Versicherten abgewehrt ist, hat die erste Beratungsrunde in der nationalrätlichen Sozialkommission gezeigt. Verhinderte und drohende Sparmassnahmen. Zwar wurden dort Angriffe wie "Keine IV-Rente unter 30 Jahren!" vorerst abgewehrt, doch bereits wurde auch eine Reihe neuer Sparmassnahmen beschlossen: Taggelder sollen während einer beruflichen Ausbildung nicht mehr für behinderungsbedingte Erwerbsausfälle ausbezahlt, Kinderrenten um 25 Prozent gekürzt werden. Am einschneidendsten ist aber der Grundsatzentscheid zur Einführung eines "stufenlosen" Rentensystems, den auch bereits der Bundesrat getroffen hat. Dies ist ein System, das neue Fehlanreize setzen würde und ausgerechnet jenen Personen schmerzhafte Renteneinbussen brächte, die am wenigsten Aussicht auf eine Teilzeitbeschäftigung haben (Invaliditätsgrad 60-69%). In Kombination mit der (…). Reto Wyss.
SGB, 22.2.2019.
Personen > Wyss Reto. IV. Sparmassnahmen. SGB, 2019-02-22.
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21.02.2019 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
EL-Reform: Letzte Korrekturen dringend nötig. Sanktionen bei Kapitalbezug sind realitätsfremd und schädlich. Die Behandlung der EL-Revision ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Eines steht dabei jetzt schon fest: Das Parlament hat sich bislang dem bundesrätlichen Ziel der Beibehaltung des Leistungsniveaus leider nicht angeschlossen. So will die Sozialkommission des Nationalrates mit ihren letzten Beschlüssen die Leistungen um insgesamt 697 Millionen kürzen, was für die Betroffenen schlichtweg nicht verkraftbar wäre. Aber auch der Ständerat will insgesamt 598 Millionen sparen. Doch diese 100 Millionen Differenz sind entscheidend, denn sie gehen grösstenteils auf die Forderung der Kommission nach einer Kapitalbezugssanktion zurück. So sollen sämtliche Fälle von Kapitalbezug aus der Pensionskasse mit einer zehnprozentigen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen bestraft werden. Im Jahr 2015 haben laut Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital bezogen. In mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalbezug erstens weit verbreitet ist und sich die ausbezahlten Summen zweitens keineswegs zum „Verprassen" eignen. Dazu kommt, dass mit der EL-Revision sowieso strikte Regeln zum Verbrauch von Vermögen vorgesehen sind. (…). Reto Wyss.
SGB , 21.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2019-02-21.
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01.02.2019 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Jetzt müssen die Prämienverbilligungen rauf! Bundesgericht zeigt Sozialabbauern in den Kantonen die rote Karte. Es ist eine schallende Ohrfeige für die Sozialabbauer in den Kantonen: Das Bundesgericht hat in einem wegweisenden Urteil befunden, dass der Spielraum für Kürzungen bei Prämienverbilligungen klar begrenzt ist. So muss die Prämienlast laut KVG nicht nur für Haushalte mit tiefen Einkommen, sondern auch für Familien des "unteren Mittelstandes" mit Prämienverbilligungen gemindert werden. Diesen Grundsatz hat nicht nur der Kanton Luzern – Ursprungskanton der Klage – jahrelang in krasser Art und Weise verletzt, sondern grundsätzlich alle Kantone, mit nur einer einzigen Ausnahme: Graubünden. Während Jahren hat man sich in den meisten Kantonen nicht um die sozialen Folgen der unaufhaltsam steigenden Kopfprämien in der Grundversicherung geschert. Ganz im Gegenteil: Um die Ausfälle der aggressiven Steuersenkungen der vergangenen Jahre zu kompensieren, hat man vielerorts auch bei den Prämienverbilligungen das Messer angesetzt. Kurzerhand wurden Richtprämien, Eintrittsschwellen und Verbilligungsanteile gekürzt, mit jeweils nur einem Ziel: weniger Prämienverbilligungen für weniger Haushalte. So kam es dazu, dass der Kantonsanteil an den Prämienverbilligungen (neben jenem des Bundes) von 50% im Jahr 2010 auf noch 42% im Jahr 2017 sank. Oder anders ausgedrückt: 11 Kantone geben heute für Prämienverbilligungen weniger Mittel aus als noch vor 10 Jahren – trotz des starken Bevölkerungswachstums und trotz des noch stärkeren Prämienwachstums! Kantone (…). Reto Wyss.
SGB, 1.2.2019.
Personen > Wyss Reto. Praemienverbilligung. SGB, 2019-02-01.
Ganzer Text
18.01.2019 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Volltext
Höhere Franchisen sind nicht tragbar. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung: Unverständlicher Kommissionsentscheid. Nach dem Nationalrat will nun auch die zuständige Ständeratskommission die Franchisen der Grundversicherung künftig an die Kostenentwicklung anpassen. Dieser Entscheid ist realitätsfremd - sowohl was die Situation der Versicherten in der Schweiz als auch was einen Vergleich mit dem Ausland betrifft. Nirgendwo in Westeuropa bezahlen die Versicherten mehr aus der eigenen Tasche für die Gesundheitskosten als in der Schweiz - und die Kopfprämien kommen noch dazu. Die Wahl der Franchise ist dabei genauso wenig ein freier Entscheid wie der Gang zum Arzt. Ein Gang der - entgegen der landläufigen Meinung, wir würden „wegen jedem Bobo zum Arzt rennen" - gemäss OECD in der Schweiz weit seltener ist als in allen Nachbarländern (in Deutschland werden 10 Arztbesuche pro Kopf und Jahr registriert, während es in der Schweiz knapp 4 sind). Es ist also völlig unverhältnismässig, die heute schon horrende Kostenbeteiligung der Versicherten durch einen neuen Gesetzesautomatismus laufend weiter zu erhöhen. Betroffen wären davon insbesondere RentnerInnen mit tiefen und mittleren Einkommen. Denn sie zahlen bereits heute über 7 Prozent ihres Einkommens für die Gesundheitskosten, könnten aber sicher nicht auf nötige Behandlungen verzichten. Die pauschale Behauptung, mit einer Erhöhung der Franchisen würden die Prämien weniger stark ansteigen, ist zudem falsch: Die Erfahrung mit vergangenen Franchisenerhöhungen lässt diesen Schluss nicht zu. (…). Reto Wyss.
SGB, 18.1.2019.
Personen > Wyss Reto. Franchisen. SGB, 2019-01-18.
Ganzer Text
06.12.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Monitoring zeigt: Handlungsbedarf bei den Prämien mehr als dringend. Prämienbelastung der Versicherten erwiesenermassen massiv gestiegen. Im soeben neu erschienen „Monitoring"-Bericht des BAG bestätigt sich, was der SGB vor Kurzem bereits in seinem Verteilungsbericht festgehalten hat: Die Nettoprämienbelastung ist in den letzten 10 Jahren in allen Kantonen für sämtliche Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen massiv gestiegen. Im schweizweiten Durchschnitt ist die Belastung von 9% im Jahr 2007 auf 14% im Jahr 2017 gestiegen, wobei der Anstieg für gewisse Haushalte noch wesentlich ausgeprägter war. Nun hat diese Entwicklung natürlich auch etwas mit dem Kostenwachstum in der Grundversicherung zu tun. Sinnvolle Kostendämpfungsmassnahmen, z.B. zur Eindämmung der Überversorgung und zur Senkung der Arzneimittelpreise sind daher unumgänglich. Diese dürfen aber nicht vom Hauptproblem der unsozialen Finanzierung der Krankenversicherung ablenken. Der Monitoringbericht untersucht nämlich nicht den Kosten- bzw. Prämienanstieg, sondern explizit die Wirksamkeit der Prämienverbilligungssysteme. Dass diese in fast allen Kantonen durch Sparpakete massiv nachgelassen hat: darin begründen sich die Resultate dieses Berichts. So gaben im Jahr 2017 elf Kantone insgesamt weniger Geld für die Verbilligung der Prämien aus also noch zehn Jahre zuvor – dies trotz der massiven Prämiensteigerungen und des starken Bevölkerungswachstums. (…). Reto Wyss.
SGB, 6.12.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassen-Praemien. SGB, 2018-12-06.
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26.11.2018 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Reto Wyss
Franchisen
Krankenversicherungen
Volltext
Belastung der Versicherten: Nationalrat kennt keine Grenzen. SGB kritisiert Beschluss zur automatischen Anpassung der Franchisen. Die rechtsbürgerliche Mehrheit des Nationalrats spricht sich für eine Vorlage zur Anpassung der Franchisen an die Entwicklung der Gesundheitskosten aus. Damit zeigen SVP, FDP & Co. einmal mehr, dass sie den Kompass für die Anliegen der Bevölkerung komplett verloren haben. Die Finanzierung der Krankenversicherung findet sich seit Jahren in den obersten Rängen sämtlicher Sorgenbarometer. Dies erstaunt nicht, gibt es doch heute in vielen Kantonen Haushalte, die 20 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens für Prämienzahlungen aufwenden müssen. Die direkte Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt etc.) kommt da noch hinzu. Sie ist in kaum einem OECD-Land höher als in der Schweiz! Die alltägliche Realität der Versicherten wäre also Grund genug für das Parlament, sich endlich und intensiv mit Modellen der sozialen Finanzierung der Grundversicherung auseinanderzusetzen. Doch mit dem Durchwinken der von der Versicherungslobby geforderten stetigen Erhöhung der Franchisen geschieht genau das Gegenteil. Der Ball liegt nun beim Ständerat. Er muss dieser Vorlage eine wuchtige Abfuhr erteilen. Alles andere wäre ein Hohn für die Versicherten – insbesondere für alte und chronisch kranke PatientInnen.
Reto Wyss.
SGB, 26.11.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Franchisen. SGB, 2018-11-26.
Ganzer Text
02.11.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenkassen-Prämien
Volltext
Nein zu höheren Franchisen und Knebelverträgen! Wir müssen die Krankenkassenlobby stoppen. Kaum irgendwo ist die Krankenversicherung unsozialer finanziert als in der Schweiz, und nirgendwo die direkte Kostenbeteiligung der Versicherten höher. Der SGB will eine solidarische Finanzierung: Gesundheit muss für alle bezahlbar bleiben. Zwar werden die Prämien nächstes Jahr weniger stark steigen, als wir von den letzten Jahren gewohnt sind. Doch die vom Bundesamt für Gesundheit veröffentlichte mittlere Zunahme von nur 1,2 Prozent kann gar nicht mit den Vorjahren verglichen werden: Das BAG rechnet neu mit der Durchschnittsprämie der tatsächlich gewählten Versicherungsmodelle, und nicht wie bis anhin mit der Standardprämie (300 Franken Franchise, freie Arztwahl). Letztere steigt nächstes Jahr nicht um 1,2, sondern um 2,7 Prozent. Nun ist es durchaus sinnvoll, bei der Prämiensteigerung nicht nur die Standardprämie zu betrachten. Denn heute wählen nicht einmal mehr 20 Prozent der Versicherten das Modell mit freier Arztwahl und 300 Franken Franchise. Das Problem ist allerdings, dass der Wechsel zum Blick auf den Anstieg der effektiven Prämien die möglichen Kostenfolgen für die Versicherten komplett kaschiert. Wer nämlich eine Franchise von 2500 Franken gewählt hat, kann zwar zunächst mit einer leicht tieferen Prämienzunahme rechnen. Im Krankheitsfall nützt das aber nichts, weil dann die ersten 2500 Franken Behandlungskosten direkt aus dem eigenen Sack berappt werden müssen. (...). Reto Wyss.
SGB, 2.11.2018.
Personen > Wyss Reto. Krankenkassenprämien. SGB, 2018-11-02.
Ganzer Text
11.10.2018 Schweiz
Abstimmungen Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Überwachung
Volltext
Am 25. November Nein zum Observationsartikel! Sozialversicherungen haben andere Probleme. Missbrauch von Sozialleistungen muss bekämpft werden. Bei der vorgeschlagenen Revision des Sozialversicherungsrechts geht es aber um etwas ganz anderes: Mit der Schaffung völlig unverhältnismässiger Befugnisse für private Observationen würde die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht gestellt. Es braucht deshalb am 25. November ein klares Nein zur Einschränkung unserer Grundrechte. Sozialversicherungen: Missbrauch selten, Bekämpfung funktioniert. Die Sozialversicherungen stellen soziale Errungenschaften dar, weil sie uns vor sozialen Risiken wie Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit schützen. Es handelt sich dabei um Risiken, die jede und jeden treffen können. Die Sozialversicherungen sind für uns alle da und werden von uns allen mitfinanziert. Mit unseren Beiträgen erwerben wir deshalb ein Recht auf Leistungen im Risikofall. Gerade Arbeitnehmende sind darauf angewiesen, dass Sozialversicherungen ihren Zweck erfüllen können und nicht missbraucht werden. Betrugsbekämpfung ist folglich bei allen Sozialversicherungen eine Notwendigkeit. Das Sozialversicherungsrecht enthält deshalb ein gut funktionierendes Instrumentarium zur Bekämpfung und Bestrafung von missbräuchlichem Leistungsbezug. Das System funktioniert gut: Missbräuche geschehen selten, nehmen nicht zu und können mit den bestehenden Mitteln aufgedeckt und geahndet werden. Es braucht keine neuen Instrumente. Keine harmlose „Gesetzesgrundlage". (…). Reto Wyss.
SGB, 11.10.2018.
Personen > Wyss Reto. Versicherungen. Überwachung. SGB, 2018-10-11.
Ganzer Text
31.08.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Nationalrat
Volltext
EL-Revision: Hände weg vom Existenzminimum! Die Nationalratskommission blickt über die sozialen Realitäten hinweg. Die Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrats blickt mit ihrer starren Haltung zur Revision der Ergänzungsleistungen komplett über die sozialen Realitäten in diesem Land hinweg. Sollte sich dieser Kurs am Ende der Beratung durchsetzen, ist eine Volksabstimmung kaum zu vermeiden. Existenzsichernde Renten sind ein Verfassungsauftrag. Erklärtes Ziel der Ergänzungsleistungen ist es, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. In den letzten Jahren hat man sich davon aber, insbesondere aufgrund der steigenden Miet- und Lebenshaltungskosten, immer mehr entfernt. Die anrechenbaren Mietzinse wurden seit 2001 nie angepasst, wohingegen die durchschnittlichen Mieten um 24 Prozent gestiegen sind. Der Ständerat will diesen Anstieg immerhin zu 18 Prozent (Einzelhaushalte) angleichen, die SGK des Nationalrates beharrt nun aber auf knapp 5 Prozent. In ländlichen Kantonen soll es gar keine Erhöhung geben, obwohl dort die Mietzinse teilweise seit 2001 sogar noch stärker gestiegen sind: In Obwalden, beispielsweise, um 37 Prozent! Während sich damit Zehntausende betroffene IV- und AHV-RentnerInnen die Differenz weiterhin vom sehr knapp bemessenen Lebensbedarf absparen müssten, besteht die Nationalratskommission darüber hinaus auf ihrem Giftschrank voller unverständlicher Kürzungs- und Disziplinierungsmassnahmen. So sollen etwa sämtliche Fälle von Kapitalbezug (…). Reto Wyss.
SGB, 31.8.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-08-31.
Ganzer Text
17.07.2018 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Grundversicherung
Privatisierung
Volltext
Nein zur Privatisierung der Grundversicherung. Einheitliche Finanzierung: Vorgeschlagenes Modell reine Stärkung der Kassenmacht. Die Gesundheitskommission des Nationalrates war wieder einmal der Krankenkassenlobby hörig und hat vor einigen Wochen einen Vorentwurf zur "einheitlichen Finanzierung ambulant/stationär" in die Vernehmlassung geschickt. Durch die Einführung einer einheitlichen Aufteilung zwischen Prämien- und Steuerfinanzierung über alle Leistungsbereiche der Grundversicherung sollen bestehende Fehlanreize beseitigt und damit letztlich Kosten gespart werden. Es ist unklar, wie diese Ziele mit dem vorliegenden Modell erreicht werden sollen. Klar ist hingegen, was sich konkret ändern würde: Die Kantone müssten sämtliche Gelder, die sie heute zur Finanzierung der stationären Versorgung aufwenden (das sind immerhin ca. 8 Milliarden), den Krankenkassen zur Verfügung stellen, welche diese ihrerseits nach eigenem Gutdünken an die Leistungserbringer verteilen könnten. In der Schweiz existiert kein in der Grössenordnung nur annähernd vergleichbares Beispiel der bedingungslosen Umleitung von Steuergeldern in die Privatwirtschaft, vielleicht mit Ausnahme der UBS-Rettung vor zehn Jahren. Beispiele dessen, was geschehen kann, wenn die öffentliche Kontrolle solcher Subventionen nicht ausreichend gewährleistet ist (wie mit dem vorgeschlagenen Modell), gibt es allerdings immer wieder – die Postauto-Affäre lässt leider grüssen. Der SGB ist entschieden gegen die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung (…). Reto Wyss.
SGB, 17.7.2018.
Personen > Wyss Reto. Grundversicherung. Privatisierung. SGB, 2018-07-17.
Ganzer Text
20.03.2018 Schweiz
Nationalrat
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
Nationalrat will unhaltbare EL-Kürzungen. Kleine Kammer muss korrigieren. Unverständlich: die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) wurde im Nationalrat zu einer fast reinen Abbauvorlage umgebaut. Der Ständerat muss nun zwingend Gegensteuer geben. Der SGB nimmt die vom Nationalrat verabschiedete Revision der Ergänzungsleistungen mit Unverständnis zur Kenntnis. Die grosse Kammer hat es verpasst, dem bundesrätlichen Ziel des Leistungserhaltes auch nur annähernd gerecht zu werden. Obwohl die ursprünglich separate, dringend nötige Vorlage zur Erhöhung der Mietzinsmaxima mit der EL-Vorlage verknüpft wurde, kommen nun unter dem Strich Nettoeinsparungen von jährlich über 800 Millionen raus. Voll auf Abbaukurs. Als unverzichtbarer Teil der durch die Verfassung vorgegebenen Existenzsicherung in der 1. Säule darf die EL nicht in die Bittstelllogik der Sozialhilfe abrutschen. Mit der geplanten Lebensführungskontrolle, d.h. harten Regeln zur erlaubten Verbrauchshöhe und dem Verwendungszweck bescheidener kleiner Vermögen, droht aber genau dies. Der dabei zulässige Vermögensfreibetrag wurde vom Nationalrat mit 25 000 Franken (Einzelpersonen) viel zu tief angesetzt. Damit könnten insbesondere viele HeimbewohnerInnen die real anfallenden persönlichen Auslagen in etlichen Kantonen kaum mehr stemmen. Für den SGB ebenfalls unverständlich sind die beschlossenen Kürzungen bei der Übernahme der Krankenkassenprämien. Die Senkung der EL-Mindesthöhe von bis zu 40% wird (…). Reto Wyss.
SGB, 20.3.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-03-20.
Ganzer Text
19.02.2018 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
Ergänzungsleistungen
Volltext
EL-Revision: Keine Sparübung auf dem Buckel der Ärmsten! Vorlage immer noch zwiespältig. Als Zweitrat behandelt die grosse Kammer am 14. März die Teilrevision der Ergänzungsleistungen (EL). Der Nationalrat muss die Vorlage verbessern, wenn die Revision das vom Bundesrat definierte Ziel des Leistungserhalts erreichen soll. Obwohl ursprünglich als Provisorium gedacht, sind die Ergänzungsleistungen schon längst ein unverzichtbarer Teil der 1. Säule. Sie übernehmen auch eine zentrale Rolle im System der Pflegefinanzierung und sind zur Ergänzung der IV-Renten zwingend nötig. Eine grosse Bedeutung haben die EL zudem im System der Prämienverbilligung: Aus diesem fliessen heute bereits 40% der Gelder in die Prämienübernahmen der EL-Beziehenden. Aus Sicht der Gewerkschaften zeigt die hohe Anzahl von Personen, die bei Invalidität oder im Alter auf EL angewiesen sind, primär den Bedarf, die Renten zu erhöhen und für bezahlbare Krankenkassenprämien zu sorgen. Die vom Bundesrat in der vorgeschlagenen EL-Teilrevision formulierte Zielsetzung des Erhaltes des Leistungsniveaus ist vor diesem Hintergrund das Minimum. Anpassung Mietzinsmaxima korrigieren Leistungsverlust. Im momentanen Stand der Beratung kann das Leistungsniveau aber nur sehr grosszügig interpretiert als gesichert gelten. Und dies auch nur deshalb, weil die EL-Revision mit der Vorlage über die Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima verknüpft wurde. (…). Reto Wyss.
SGB, 19.2.2018.
Personen > Wyss Reto. Ergänzungsleistungen. SGB, 2018-02-19.
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14.12.2017 Schweiz
Krankversicherungen
Personen
SGB
Reto Wyss
Krankenversicherungen
Prämien
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Mehr Prämienverbilligung. Gesundheit muss bezahlbar sein. Der Abbau von Fehlanreizen und ineffizienten Strukturen auf der Leistungsseite ist richtig. Eine soziale Finanzierung - im europäischen Umland Standard - bleibt aber absolut vordringlich. Ende Oktober hat der Bundesrat den breit erwarteten Expertenbericht zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen vorgestellt. Seither wird viel über die darin enthaltenen, zumeist angebotsseitigen Massnahmen diskutiert. Dies völlig zu Recht, denn der Bericht geht in der Grundversicherung von einem Einsparpotenzial ohne Qualitätseinbussen von 20% der Kosten aus. Die Zahl scheint hoch, doch selbst wenn es nur 15% wären, hätten wir uns damit vier Jahre Prämienerhöhung gespart. Gesundheitskosten: Schweiz am unsozialsten. Und hier liegt auch weiterhin das Hauptproblem. Unabhängig davon, was kostenseitig eingespart werden kann: die Finanzierung des Schweizer Gesundheitswesens bleibt hochgradig unsozial. Die neueste Zahl dazu liefert der jährlich erscheinende OECD-Gesundheitsbericht. Dieser setzt die Schweiz mit einer privaten Kostenbeteiligung von 5.3% des durchschnittlichen Haushaltsbudgets an die einsame Spitze (Durchschnitt OECD: 3.0%). Jene 5.3% beinhalten nicht nur die Kostenelemente Franchise, Selbstbehalt, Pflegekostenbeteiligung und Spitalpauschale, sondern beispielsweise auch sämtliche Kosten für Zahnbehandlungen. Im OECD-Ausland sind diese meist Teil des versicherungsfinanzierten Leistungskatalogs. Vorsicht: (…).  Reto Wyss.
SGB, 14.12.2017.
Personen > Wyss Reto. Krankenversicherungen. Prämien. SGB, 2017-12-14.
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07.12.2017 Türkei
Personen
SGB
Reto Wyss
Freihandelsabkommen
Menschenrechte
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Freihandelsabkommen Türkei: Menschenrechte nicht ausblenden! Die Schweiz darf kein falsches Signal setzen. Die Verhandlungen zur Modernisierung des Freihandelsabkommens mit der Türkei stehen kurz vor dem Abschluss. Der SGB fordert: Keine Unterzeichnung ohne erkennbare Verbesserung der menschenrechtlichen Lage. Am Freitag, 24.11.2017, hat sich der EFTA-Ministerrat mit der Türkei grundsätzlich auf einen Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung und Ausweitung des existierenden Freihandelsabkommens geeinigt. Das neue Abkommen soll unter anderem ein „Nachhaltigkeitskapitel" zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards beinhalten. Unter normalen politischen Bedingungen wäre eine solche Revision zu begrüssen: Die Schweizer Wirtschaft ist in hohem Ausmass vom internationalen Handel abhängig. Die Erweiterung neuer Abkommen um ein Kapitel zu Menschenrechten und Umweltnormen ist dabei das Resultat einer von Gewerkschaften und NGO eingebrachten Forderung. Nur: Die politischen Bedingungen in der Türkei sind seit geraumer Zeit alles andere als normal. Laut Amnesty International wurden seit dem gescheiterten Putsch mehr als 130‘000 Staatsangestellte - darunter Zehntausende LehrerInnen sowie Hunderte RichterInnen und GewerkschafterInnen - entlassen und/oder verhaftet. Oppositionelle BürgermeisterInnen wurden reihenweise abgesetzt und (…). Reto Wyss.
SGB, 7.12.2017.
Personen > Wyss Reto. Türkei. Menschenrechte. SGB, 2017-12-07.
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27.09.2017 Schweiz
Personen
SGB
Reto Wyss
SGB
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Zentralsekretariat
Reto Wyss neuer SGB-Zentralsekretär. Verstärkung im Dossier Ökonomie. Am 25. September hat Reto Wyss seine Arbeit als Zentralsekretär des SGB im Bereich Ökonomie aufgenommen. Der 31-jährige Reto Wyss hat seine wirtschaftswissenschaftlichen Studien an den Universitäten Basel, Lausanne, Bologna und Freiburg i.Br. 2011 mit dem Master abgeschlossen. In den letzten 5 Jahren arbeitete er bei mehreren finnischen IT-Unternehmen in Management- und Entwicklungsfunktionen. Eine genaue Zuteilung der einzelnen Zuständigkeiten innerhalb des Dossiers Wirtschaft wird das SGB-Sekretariat gegen Ende Jahr vornehmen. (…). Mit Foto.
SGB, 27.9.2017.
Personen > Wyss Reto. Zentralsekretär SGB. SGB, 2017-09-27.
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